Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um KFZ-Gutachten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Was kostet ein KFZ-Gutachten?

Die Kosten für ein KFZ-Gutachten variieren je nach Art und Umfang. Ein Unfallgutachten kostet in der Regel zwischen 300-800 Euro, ein Wertgutachten zwischen 200-500 Euro. Bei Unfallschäden übernimmt meist die gegnerische Versicherung die Kosten.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Ein Standard-Unfallgutachten wird in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen erstellt. Komplexere Gutachten oder Wertgutachten können 5-7 Werktage in Anspruch nehmen. In dringenden Fällen bieten wir auch Express-Service an.

Wann brauche ich ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist empfehlenswert bei Schäden ab ca. 750 Euro, bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder wenn Sie den Restwert Ihres Fahrzeugs ermitteln möchten. Es sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung ab.

Kann ich den Gutachter frei wählen?

Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht der freien Gutachterwahl. Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag wird von einer Werkstatt erstellt und schätzt die Reparaturkosten. Ein Gutachten ist eine neutrale, sachverständige Bewertung durch einen zertifizierten Experten und hat vor Gericht höhere Beweiskraft.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Gutachten?

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Unfallbericht (falls vorhanden), Fotos vom Unfallort und Schaden, sowie alle relevanten Korrespondenz mit der Versicherung. Wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen in Ihrem Fall wichtig sind.

Kann ein Totalschaden auch repariert werden?

Grundsätzlich ja, aber es ist wirtschaftlich meist nicht sinnvoll. Bei einem Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. Wir prüfen in unserem Gutachten beide Optionen für Sie.

Was passiert mit meinem Fahrzeug nach einem Totalschaden?

Sie haben mehrere Optionen: Verkauf an die Versicherung, Verkauf des Restwerts an einen Händler, oder Reparatur auf eigene Kosten. Wir beraten Sie über die wirtschaftlich beste Lösung.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Der Wiederbeschaffungswert wird anhand vergleichbarer Fahrzeuge am Markt ermittelt. Dabei berücksichtigen wir Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall.

Mit welchen Versicherungen rechnen Sie ab?

Wir sind an keinen Versicherer gebunden und rechnen auf Wunsch mit jeder Haftpflichtversicherung direkt ab. Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass Versicherer und Gerichte sie als Nachweis verwenden können.

Weitere Fragen?

Wenn Sie Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne direkt. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.